Rahmendaten
Die Steuer-Rechnung
Gratis-Kaffee am Arbeitsplatz zählt nach R 19.6 LStR als steuerfreie Aufmerksamkeit und nicht als geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber kann die Kosten zu 100% als Betriebsausgabe absetzen (Vorsteuerabzug möglich). Wollte man dem Mitarbeiter denselben monetären Wert (Wert des Kaffees beim Bäcker) als Gehalt auszahlen, fallen Lohnsteuer und AG-Sozialabgaben an.
Wert des Kaffee-Benefits für Mitarbeiter (Netto)
Kosten einer äquivalenten Gehaltserhöhung
Tatsächliche Kosten mit Gusto Kaffee
Ihr ROI (Return on Investment)
Sie sparen durch den steuerfreien Sachbezug enorm, während die wahrgenommene Wertschätzung beim Mitarbeiter extrem hoch ist.
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